Wir beraten Unfallverletzte nach Arbeits- oder Wegeunfällen im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung in allen Angelegenheiten gegenüber der Berufsgenossenschaft/dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Wenn es also um Fragen im Zusammenhang mit
- medizinischer Rehabilitation,
-
beruflicher Wiedereingliederung (Teilhabe),
- Leistungen (Verletztengeld, Teilhabe, Rente, Pflege...) oder bei
- Wegeunfällen im Straßenverkehr um die Berechnung von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung
geht, sprechen Sie uns bitte an.